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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. April 2026

Rückruf: SIGNO FFP2 - Atemschutzmaske — Gesundheitsrisiken/Sonstige

SIGNO FFP2 - Atemschutzmaske wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsrisiken/Sonstige. Betroffen ist die Charge 20220112. Veröffentlicht am 24. April 2026.

Gefahr: Rückstände

Die Gesamtfiltrationskapazität der Maske ist unzureichend (gemessene Mittelwerte: 32.3%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, schützt es möglicherweise nicht richtig. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 149.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsrisiken/Sonstige

Betroffenes Produkt

Produkt
FFP2 - Atemschutzmaske
Marke
SIGNO
Charge oder Losnummer
20220112
EAN
4251924305894
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: SG01 Barcode: 4251924305894 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Weiße FFP2-Masken mit „Kaffeefilter“-Form. Online verkauftes Produkt, insbesondere über kaufland.de.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01172/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098563

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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