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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. April 2026

Rückruf: moses.Verlag PhänoMINT Magischer Sand, vierfach sortiert — Gesundheitsschädliche Substanz

moses.Verlag PhänoMINT Magischer Sand, vierfach sortiert wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge 30347-0325. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 24. April 2026.

Gefahr: Rückstände

Gesundheitsrisiko

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
PhänoMINT Magischer Sand, vierfach sortiert
Marke
moses.Verlag
Hersteller oder Inverkehrbringer
moses.Verlag GmbH, Arnoldstraße 13d, 47906 Kempen
Charge oder Losnummer
30347-0325
EAN
4033477303479
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 30347, EAN-Code: 4033477303479
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Das Material kann in einigen Produkten Spuren von Asbest enthalten.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt sollte ab sofort nicht mehr verwendet werden. Es sollte in dem Geschäft, in dem es gekauft wurde, zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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