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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 10. Dezember 2024 Aktualisiert: 3. Januar 2025

Rückruf: Transfood Großhandel Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm — Allergene

Transfood Großhandel Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge alle. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 10. Dezember 2024.

Gefahr: Kennzeichnung

Für Personen mit Schwefelallergie besteht die Gefahr der Gesundheitsgefährdung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm
Marke
Transfood Großhandel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Transfood Großhandel, Gothaerstr. 6, 40880 Ratingen
Charge oder Losnummer
alle
Mindestens haltbar bis
alle
Verpackung
350 Gramm Kunststoffverpackung
Weitere Kennzeichnung
Artikel: 2906
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Angaben der Behörde

Fehlende Kennzeichnung des allergenen Stoffs Schwefeldioxid

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucher können sich die betroffene Ware erstatten lassen oder diese entsorgen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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