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RückrufRückstände Veröffentlicht: 9. Oktober 2026

Rückruf: Transfood Großhandel Annam – Deepam Oil (Lampenöl), 500 Milliliter — Gesundheitsschädliche Substanz

Transfood Großhandel Annam – Deepam Oil (Lampenöl), 500 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 9. Oktober 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Annam – Deepam Oil (Lampenöl), 500 Milliliter
Marke
Transfood Großhandel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Transfood Großhandel, Gothaer Straße 6, 40880 Ratingen
EAN
4260480191629
Verpackung
500 Milliliter
Weitere Kennzeichnung
GTIN-Nummer: 4260480191629
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Grund für den Rückruf ist eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich die betroffene Ware erstatten lassen oder entsorgen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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