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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 23. Dezember 2024

Produktwarnung: Importeur: RUST-IMPEX Grüner Tee Princess Java Traditional, Grüner Tee im… — Rückstände und…

Für Importeur: RUST-IMPEX Grüner Tee Princess Java Traditional, Grüner Tee im… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge P3 28. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 23. Dezember 2024.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Grüner Tee Princess Java Traditional, Grüner Tee im Doppelkammerbeutel, 200 Gramm (100 x 2 Gramm)
Marke
Importeur: RUST-IMPEX
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: RUST-IMPEX GmbH, Zschortauer Straße 3, 04129 Leipzig
Charge oder Losnummer
P3 28
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 10/2026
Verpackung
200 Gramm (100 x 2 Gramm)
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Angaben der Behörde

Im Rahmen einer Laboruntersuchung wurde eine Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten verschiedener Pestizide nachgewiesen.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Sachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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