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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 10. Februar 2025

Rückruf: Zafer Großhandel Can besler kernlose getrocknete Rosinen-Golden, 200 Gramm — Allergene

Zafer Großhandel Can besler kernlose getrocknete Rosinen-Golden, 200 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge D051224. Verkauft wurde die Ware in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 10. Februar 2025.

Gefahr: Kennzeichnung

Menschen die Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber Schwefeldioxid haben, sollten das Produkt nicht verzehren. Menschen die keine Allergie dagegen haben, können das Produkt bedenkenlos verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Can besler kernlose getrocknete Rosinen-Golden, 200 Gramm
Marke
Zafer Großhandel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Zafer Großhandel GmbH Neue Hafenstraße 6 38239 Salzgitter
Charge oder Losnummer
D051224
Mindestens haltbar bis
Mindestens haltbar bis: 31.12.2026
Verpackung
200 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Angaben der Behörde

Nicht gekennzeichnetes Allergen Schwefeldioxid

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Kunden können das betroffene Produkt auch ohne Kaufnachweis an die Verkaufsstelle zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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