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RückrufRückstände Veröffentlicht: 27. Februar 2025

Rückruf: Elkhawas Trade Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

Elkhawas Trade Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge 05. Verkauft wurde die Ware in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 27. Februar 2025.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm
Marke
Elkhawas Trade
Hersteller oder Inverkehrbringer
Elkhawas Trade GmbH, Schwelmer Str. 185 42389 Wuppertal
Charge oder Losnummer
05
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.06.2027
Verpackung
1200 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Angaben der Behörde

Nachweis von nicht zugelassenen Pestiziden

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt bitte aus dem Verkehr nehmen und zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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