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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 4. März 2025 Aktualisiert: 5. August 2025

Produktwarnung: Firma BLG Kardesler SUNTAT Mohnpaste 300 Gramm — Allergene

Für Firma BLG Kardesler SUNTAT Mohnpaste 300 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum 02.2026…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 4. März 2025.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
SUNTAT Mohnpaste 300 Gramm
Marke
Firma BLG Kardesler
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Firma BLG Kardesler
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 02.2026, 11.2026 und 02.2027
Verpackung
300 Gramm
Weitere Kennzeichnung
E24A0571; E24A3251; E25A0321; E24A0411
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
Firma BLG Kardesler

Angaben der Behörde

Es wurden Allergene (Sesam und Erdnüsse) festgestellt. Personen mit einer Allergie gegen diese Stoffe sollten das Produkt nicht verbrauchen.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/03_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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