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RisikoinformationArzneimittelrisiko Veröffentlicht: 4. September 2026

Risikoinformation Arzneimittel: Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel: Überprüfung des Risikos für niedrige

Für Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel: Überprüfung des Risikos liegt eine amtliche Risikoinformation vor. Gemeldeter Anlass: Risikoinformation Arzneimittel. Veröffentlicht am 4. September 2026.

Gefahr: Arzneimittelrisiko

Es geht um Wirkung, Qualität oder Anwendung eines Medikaments.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Risikoinformation Arzneimittel

Betroffenes Produkt

Produkt
Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel: Überprüfung des Risikos für niedrige Phosphatspiegel im Blut und damit zusammenhängende Knochenerkrankungen
Marke
Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel
Kategorie
Arzneimittel

Angaben der Behörde

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) beginnt mit der Überprüfung von injizierbaren eisenhaltigen Arzneimitteln.

Was jetzt tun: Packung prüfen, Apotheke fragen

  • Die Chargennummer steht auf der Faltschachtel und meist auch auf Blister oder Flasche, oft mit „Ch.-B.“ oder „Lot“ davor.
  • Bei neuen oder ungewöhnlichen Beschwerden die Praxis informieren und die Packung mitbringen.
  • Wer Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel regelmäßig nimmt, kann die Meldung beim nächsten Rezept in der Apotheke ansprechen.

Symptome und wann zum Arzt

Beschwerden unter der Behandlung: Welche Beschwerden zu beachten sind, steht in der Risikoinformation und im aktualisierten Beipackzettel.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei neuen oder ungewöhnlichen Beschwerden: Praxis informieren, Medikament nicht eigenmächtig absetzen
  • bei schweren Reaktionen wie Atemnot oder Kreislaufproblemen: Notruf 112

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Wer zahlt? Wer zahlt bei geänderter Behandlung?

  • Muss ein Medikament wegen neuer Risiken umgestellt werden, übernimmt die Krankenkasse das Ersatzpräparat nach den üblichen Regeln.
  • Bei Medizinprodukten tauscht oder prüft in der Regel der Hersteller über die versorgende Praxis oder Klinik, ohne Kosten für Patientinnen und Patienten.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Worum geht es in der Meldung zu Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel: Überprüfung?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) beginnt mit der Überprüfung von injizierbaren eisenhaltigen Arzneimitteln.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Die Chargennummer steht auf der Faltschachtel und meist auch auf Blister oder Flasche, oft mit „Ch.-B.“ oder „Lot“ davor. Bei neuen oder ungewöhnlichen Beschwerden die Praxis informieren und die Packung mitbringen. Wer Injizierbare eisenhaltige Arzneimittel regelmäßig nimmt, kann die Meldung beim nächsten Rezept in der Apotheke ansprechen.

Bekomme ich Ersatz für mein Medikament?

Muss ein Medikament wegen neuer Risiken umgestellt werden, übernimmt die Krankenkasse das Ersatzpräparat nach den üblichen Regeln. Bei Medizinprodukten tauscht oder prüft in der Regel der Hersteller über die versorgende Praxis oder Klinik, ohne Kosten für Patientinnen und Patienten.

Quelle

Veröffentlicht von
BfArM — Risikoinformationen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zuständig
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Originalmeldung
www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/a

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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