Rückruf: Jinjiang kangbeisi Baby wrap — Verletzungen
Jinjiang kangbeisi Baby wrap wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 10. April 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Das Produkt bietet keine ausreichende Befestigungsunterstützung. Daher kann das Baby ausrutschen, fallen und schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 16512.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Baby wrap
- Marke
- Jinjiang kangbeisi
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: JP0615 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Baby und Kind
Angaben der Behörde
Türkisfarbene Babyschlinge ohne integrierte Beinöffnungen, aus dehnbarem Stoff und Mesh mit grauen Kordelzügen. Das Produkt enthält einen Verpackungsbeutel aus Material der gleichen Farbe. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Shein (eindeutige Produktkennung: sa25071260828734885).
Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen
- Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
- Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
- Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.
Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht
- Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
- Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 18/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 18/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 18/02/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00987/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098321
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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