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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 10. April 2026

Rückruf: Guangzhou Beiyou BABY SLING — Verletzungen

Guangzhou Beiyou BABY SLING wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 10. April 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Befestigungssysteme des Trägers weisen einen übermäßigen Schlupf auf. Infolgedessen kann das Baby ausrutschen, fallen und schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 16512.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
BABY SLING
Marke
Guangzhou Beiyou
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 360 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Baby und Kind

Angaben der Behörde

Babytrage ohne integrierte Beinöffnungen in hellgrauer Grundfarbe mit gleichmäßig gefärbten Netzeinsätzen und Einsätzen mit braunem, beigem, weißem und blauem Rautenmuster auf der Außenseite. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Shein (eindeutige Produktkennung: sa25060116463813881)

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 17/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 17/02/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00994/26 (meldendes Land: Deutschland)

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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