Rückruf: Guangzhou Beiyou Baby Carrier — Verletzungen
Guangzhou Beiyou Baby Carrier wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen ist die Charge by-001. Veröffentlicht am 10. April 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Die Befestigungen können das Gewebe des Befestigungssystems an mehreren Stellen brechen und zerreißen. Das Baby kann ausrutschen, fallen und schwere Verletzungen erleiden. Dieses Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 16512.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Baby Carrier
- Marke
- Guangzhou Beiyou
- Charge oder Losnummer
- by-001
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Baby und Kind
Angaben der Behörde
Babytrage ohne integrierte Beinöffnungen in schwarzer Grundfarbe mit weiß-türkisem Blumenmuster auf der Außenseite. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Shein (eindeutige Produktkennung: sa25060116463813881).
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler
- Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
- Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
- Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 17/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 17/02/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01002/26 (meldendes Land: Deutschland)
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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