Rückruf: Guangzhou Beiyou Baby Carrier — Verletzungen
Guangzhou Beiyou Baby Carrier wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen ist die Charge by-001. Veröffentlicht am 3. April 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Der Träger bietet keine ausreichende Befestigung oder Unterstützung, daher kann das Baby ausrutschen, fallen und schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Baby Carrier
- Marke
- Guangzhou Beiyou
- Charge oder Losnummer
- by-001
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: Baby Carrier Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Baby und Kind
Angaben der Behörde
Babytrage ohne integrierte Beinöffnungen. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Shein (eindeutige Kennung: sa25060131393486548)
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 11/02/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00982/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098324
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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