Rückruf: JAGUAR I-PACE — Thermische Überlastung des Hochvoltsystems kann zum Brand…
JAGUAR I-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Thermische Überlastung des Hochvoltsystems kann zum Brand unter den umgerüsteten Fahrzeugen führen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H484, H536. Veröffentlicht am 5. Juni 2024.
Gefahr: Sonstiger Grund
Thermische Überlastung des Hochvoltsystems kann zum Brand unter den umgerüsteten Fahrzeugen führen.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- I-PACE
- Hersteller
- JAGUAR
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: H484, H536
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 23.04.2018 bis 26.03.2019
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 13767
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: Akkupacks, die zwischen dem 1. März 2018 und dem 31. Mai 2018 hergestellt wurden. Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2103
Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen
- Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
- Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
- Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Austausch des kompletten Batteriesatzes.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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