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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 24. Juni 2024

Rückruf: JAGUAR F-PACE — Brandgefahr, Ölverlust in den Verkehrsraum

JAGUAR F-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr, Ölverlust in den Verkehrsraum. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H506. Veröffentlicht am 24. Juni 2024.

Gefahr: Brandgefahr

Risse im Kunststoffgehäuse des Ölfilters können zum Ölaustritt führen. Es besteht Brandgefahr und/oder die Gefahr eines Ölverlustes in den Verkehrsraum.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr, Ölverlust in den Verkehrsraum

Betroffenes Produkt

Produkt
F-PACE
Hersteller
JAGUAR
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: H506
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 19.09.2023 bis 17.01.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14010R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 209

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch des Ölfiltergehäuses und des Ölfilterelements.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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