Rückruf: JAGUAR F-PACE — Brandgefahr, Ölverlust in den Verkehrsraum
JAGUAR F-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr, Ölverlust in den Verkehrsraum. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H506. Veröffentlicht am 24. Juni 2024.
Gefahr: Brandgefahr
Risse im Kunststoffgehäuse des Ölfilters können zum Ölaustritt führen. Es besteht Brandgefahr und/oder die Gefahr eines Ölverlustes in den Verkehrsraum.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr, Ölverlust in den Verkehrsraum
Betroffenes Produkt
- Produkt
- F-PACE
- Hersteller
- JAGUAR
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: H506
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 19.09.2023 bis 17.01.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14010R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 209
Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt
- Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
- Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
- Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Austausch des Ölfiltergehäuses und des Ölfilterelements.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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