1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: JAGUAR E-PACE — Einschränkung Airbagauslösung
RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 27. August 2024

Rückruf: JAGUAR E-PACE — Einschränkung Airbagauslösung

JAGUAR E-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Einschränkung Airbagauslösung. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H491. Veröffentlicht am 27. August 2024.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Zu stabile Instrumententafel kann den Luftsack des Beifahrerairbags bei Auslösung beschädigen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Einschränkung Airbagauslösung

Betroffenes Produkt

Produkt
E-PACE
Hersteller
JAGUAR
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: H491
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 28.10.2020 bis 20.10.2022
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14236R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 19037

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch des Beifahrer-Airbags.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen