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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 10. März 2025

Rückruf: JAGUAR XF — Takata Gasgenerator, Überdruckreaktion bei Auslösung

JAGUAR XF wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Takata Gasgenerator, Überdruckreaktion bei Auslösung. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H496. Veröffentlicht am 10. März 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Fehler im Gasgenerator des Beifahrerairbags kann bei Airbagauslösung zu unkontrollierter Entfaltung und zum Lösen von Metallfragmenten führen, die die Insassen verletzen können.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Takata Gasgenerator, Überdruckreaktion bei Auslösung

Betroffenes Produkt

Produkt
XF
Hersteller
JAGUAR
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: H496
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 08.11.2007 bis 18.05.2015
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14829R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 9244

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Erneuerung der Beifahrer-Airbag-Module.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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