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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 17. Juli 2026 Aktualisiert: 24. Juli 2026

Rückruf: Jütro Tiefkühlkost Freshona Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren, 300 Gramm — Krankheitserreger

Jütro Tiefkühlkost „Freshona Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren, 300 Gramm" wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Chargen L220226P3, L220226G3, L220226Z3, L220226D3…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 17. Juli 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Norovirus-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 10 bis 50 Stunden nach Infektion plötzlich mit heftigem Durchfall und schwallartigem Erbrechen, gelegentlich auch Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach wenigen Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und Senioren können durch einen Flüssigkeitsmangel aufgrund der starken Brechdurchfälle schwerere Krankheitsverläufe mit ausgeprägtem Schwächegefühl und Schwindel entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Norovirus-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Noroviren

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
„Freshona Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren, 300 Gramm"
Marke
Jütro Tiefkühlkost
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG
Charge oder Losnummer
Chargen L220226P3, L220226G3, L220226Z3, L220226D3, L230226D3, L030326Z3, L030326H3, L030326W3, L150436P3, L180426H3, L180426L3, L190426L3 und L190426N3
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdaten 22.02.2028, 23.02.2028, 02.03.2028, 14.04.2028, 17.04.2028 und 18.04.2028
Verpackung
300 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Lidl Deutschland

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betroffenen Produkt Noroviren enthalten sind.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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