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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 17. Juli 2026

Produktwarnung: Peter Riegel Weinimport SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter — Rückstände und…

Für Peter Riegel Weinimport SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Der Rückruf betrifft die Losnummer L.26113A. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 17. Juli 2026.

Gefahr: Rückstände

Durch die Nachgärung entsteht ein erhöhter Druck in der Flasche. Dieser Überdruck kann Glasbruch verursachen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter
Marke
Peter Riegel Weinimport
Hersteller oder Inverkehrbringer
Firma Peter Riegel Weinimport GmbH
Charge oder Losnummer
Der Rückruf betrifft die Losnummer L.26113A
Mindestens haltbar bis
Mindestens haltbar bis Ende 04/2028
Verpackung
0,275 Liter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Bei der Abfüllung dieser Charge ist es in Einzelfällen zu einer Verunreinigung gekommen, welche eine Nachgärung verursachen kann.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Entsorgen Sie die betroffenen Flaschen, indem Sie den Inhalt vorsichtig ausgießen. Greifen Sie die Flasche dabei zur Sicherheit mit einem Handtuch. Lagern Sie die Flaschen nicht und öffnen Sie diese keinesfalls ohne Vorsichtsmaßnahmen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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