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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 24. Juli 2026

Produktwarnung: Hergestellt für: Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm — Allergene Sonstige Gründe

Für Hergestellt für: Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene Sonstige Gründe. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 12.09.2027, , (EXP 2027/09/12). Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Schwefeldioxid kann Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm
Marke
Hergestellt für:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hergestellt für: Nadi Holding GmbH, Flensburger Straße 5, 25421 Pinneberg
Mindestens haltbar bis
12.09.2027 (EXP 2027/09/12)
Verpackung
300 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

Bei einer amtlichen Kontrolle wurde hauptsächlich der Farbstoff „E124 (Cochenillerot A)“ nachgewiesen, der nach EU-Lebensmittel-Gesetz für getrocknetes Obst und Gemüse nicht zugelassen ist. Desweiteren wurde der Einsatz von Schwefeldioxid festgestellt und nicht gekennzeichnet.

Was tun? Etikett stimmt nicht mit dem Inhalt überein

  • Die Ware selbst ist in Ordnung; falsch ist die Angabe darauf. Für Allergiker macht genau das den Unterschied, weil die Kaufentscheidung auf dem Etikett beruht.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Packung aufbrauchen, sofern die Behörde nichts anderes schreibt.
  • Nach einer Reaktion mit Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen gilt der Notruf 112, nicht das Abwarten.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Bitte konsumieren Sie dieses Produkt nicht. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal in Ihrer Filiale oder an den Kundenservice der Firma Nadi Holding GmbH. Es handelt sich nur um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2027 (EXP 2027/09/12). Andere Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Schleswig-Holstein
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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