Rückruf: Rapunzel Naturkost Rapunzel bioSnacky Rotklee (Trifolium pratense), Samen für Sprossen… — Krankheitserreger
Rapunzel Naturkost Rapunzel bioSnacky Rotklee (Trifolium pratense), Samen für Sprossen… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Charge: 11293. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 31. Juli 2026.
Gefahr: Krankheitserreger
Angabe der Firma Rapunzel Naturkost GmbH & Co. KG: Eine Erkrankung durch STEC/EHEC äußert sich in der Regel innerhalb einer Woche nach der Infektion mit Durchfall und Bauchkrämpfen. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit blutigem Durchfall entwickeln. Selten kann es, vor allem bei Kleinkindern, einige Tage nach Beginn des Durchfalls zu einem akuten Nierenversagen im Rahmen eines hämolytisch-urämischen Syndroms, kurz HUS, kommen. Personen, die das betroffene Produkt oder daraus gezogene Sprossen verzehrt haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche STEC/EHEC-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Rapunzel bioSnacky Rotklee (Trifolium pratense), Samen für Sprossen und Keimlinge, 30 Gramm
- Marke
- Rapunzel Naturkost
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Rapunzel Naturkost GmbH & Co. KG, Rapunzelstraße 1, 87764 Legau
- Charge oder Losnummer
- Charge: 11293
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 12/2028
- EAN
- 4006040169871
- Verpackung
- Nettofüllmenge: 30 Gramm
- Weitere Kennzeichnung
- Artikelnummer: 690280 EAN: 4006040169871
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
- Vertrieb über
- Der betroffene Artikel wurde über den Onlinehandel und den stationären Handel bundesweit in Deutschland vertrieben.
Angaben der Behörde
Im Rahmen einer amtlichen Probenahme wurden in dem betroffenen Produkt Shigatoxin-bildende Escherichia coli (STEC/EHEC) nachgewiesen. Diese Bakterien können gesundheitliche Beschwerden und in einzelnen Fällen schwere Krankheitsverläufe verursachen.
Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken
- Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
- Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
- Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Empfehlung der Firma Rapunzel Naturkost GmbH & Co. KG: Betroffenes Produkt und daraus gezogene Sprossen nicht verzehren Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren und nicht für die Sprossenzucht zu verwenden. Auch Sprossen, die bereits aus Samen der betroffenen Charge gezogen wurden, dürfen nicht verzehrt werden und müssen entsorgt werden. Kundinnen und Kunden können das betroffene Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben. Alternativ können die Samen sowie bereits daraus gezogene Sprossen sicher über den Restmüll entsorgt werden.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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