1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Giba Gewürze Nelken ganz (Karanfil Bütün) der…
RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 6. Juni 2023

Rückruf: Giba Gewürze Nelken ganz (Karanfil Bütün) der Marken Sahra und Hira, PET Behälter… — Fremdkörper

Giba Gewürze Nelken ganz (Karanfil Bütün) der Marken Sahra und Hira, PET Behälter… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Losnummer: L.2211.N. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 6. Juni 2023.

Gefahr: Fremdkörper

Aufgrund der Verunreinigung kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Verzehr des Produktes Schäden an den Zähnen verursacht werden

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Nelken ganz (Karanfil Bütün) der Marken Sahra und Hira, PET Behälter 110 Gramm, PET Behälter 50 Gramm, Glas 50 Gramm
Marke
Giba Gewürze
Hersteller oder Inverkehrbringer
Giba Gewürze GmbH & Co. KG, Elbestraße 6-8, 63452 Hanau
Charge oder Losnummer
Losnummer: L.2211.N
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2026
Verpackung
PET Behälter 110 Gramm, PET Behälter 50 Gramm, Glas 50 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt

Angaben der Behörde

Bei einer Untersuchung des betroffenen Produktes wurde eine Verunreinigung mit kleinen Steinen festgestellt.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren. Alle Kunden können den Artikel in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2023/06/2

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen