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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 10. August 2023

Rückruf: Appel Feinkost Appel Zarte Filets vom Hering in Dill-Kräuter-Creme, 200 Gramm — Allergene

Appel Feinkost Appel Zarte Filets vom Hering in Dill-Kräuter-Creme, 200 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge Charge L07Q086. Verkauft wurde die Ware in Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 10. August 2023.

Gefahr: Kennzeichnung

Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Appel Zarte Filets vom Hering in Dill-Kräuter-Creme, 200 Gramm
Marke
Appel Feinkost
Hersteller oder Inverkehrbringer
Appel Feinkost GmbH & Co. KG, Neufelder Schanze 2, 27472 Cuxhaven
Charge oder Losnummer
Charge L07Q086
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 27.03.2027
Verpackung
200 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

fehlende Allergenkennzeichnung Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Maris Food GmbH die folgende Charge des Artikels „Appel Zarte Filets vom Hering in Dill-Kräuter-Creme“, 200g mit der Chargennummer L07Q086 und dem MHD 27.03.2027 zurück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei vereinzelten Artikeln eine Deklaration für das Produkt „Appel Zarte Filets vom Hering in Tomaten-Creme“ auf dem Dosenunterteil aufgedruckt ist. Auf diesem inkorrekten Dosenunterteil fehlt die Kennzeichnung der Allergene Magermilchpulver, Hühnereigelb und Soja.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Die zu beanstandenden Produkte innerhalb der Charge wurden nur in den Kaufland-Filialen in der Region Sachsen-Anhalt verkauft. Alle anderen Artikel und Chargen der Marke Appel sind von dem Rückruf nicht betroffen. Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, werden gebeten, das Produkt nicht zu verzehren und können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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