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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 9. April 2026 Aktualisiert: 10. April 2026

Rückruf: Demka Brotaufstriche Yörem Antep Ezmesi und Yörem Acuka 200 Gramm — Allergene

Demka Brotaufstriche Yörem Antep Ezmesi und Yörem Acuka 200 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge Brotaufstrich Yörem Antep Ezmesi:, , LOT 251223 und LOT…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 9. April 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Brotaufstriche Yörem Antep Ezmesi und Yörem Acuka 200 Gramm
Marke
Demka
Hersteller oder Inverkehrbringer
Firma Demka GmbH
Charge oder Losnummer
Brotaufstrich Yörem Antep Ezmesi: LOT 251223 und LOT 260116 Brotaufstrich Yörem Acuka: LOT 251206
Mindestens haltbar bis
Brotaufstrich Antep Ezmesi: Mindesthaltbarkeitsdatum 23.09.2026 und 16.10.2026 Brotaufstrich Acuka: Mindesthaltbarkeitsdatum 06.09.2026
Verpackung
200 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Marke: Yörem
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

In den Produkten wurde nicht deklariertes Allergen SELLERIE nachgewiesen.

Was tun? Etikett stimmt nicht mit dem Inhalt überein

  • Die Ware selbst ist in Ordnung; falsch ist die Angabe darauf. Für Allergiker macht genau das den Unterschied, weil die Kaufentscheidung auf dem Etikett beruht.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Packung aufbrauchen, sofern die Behörde nichts anderes schreibt.
  • Nach einer Reaktion mit Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen gilt der Notruf 112, nicht das Abwarten.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Es wird darum gebeten das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird selbstverständlich zurückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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