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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 17. April 2026

Produktwarnung: Night Longer Nahrungsergänzungsmittel — Gesundheitsschädliche Substanz

Für Night Longer Night Longer Nahrungsergänzungsmittel liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge PSN: 11152025. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 17. April 2026.

Gefahr: Rückstände

Bei Sildenafil handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen, welches weder zur Herstellung von noch zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen ist. Aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Nebenwirkungen ist Sildenafil nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen. Bei Meldungen von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, die Sildenafil enthalten, sollten diese nicht verzehrt oder eingenommen werden. Mögliche Nebenwirkungen sind unter anderem: Hypotonie, Tachykardie, Angina pectoris Gesichtsrötung Kopfschmerzen nasale Obstruktion, Rhinitis Magenbeschwerden Wahrnehmungsstörungen Herabsetzung des Reaktionsvermögens Dauererektion (Priapismus) Sehstörungen (z.B. verschwommenes Sehen, Photophobie, Chromopsie bzw. Zyanopsie) durch Hemmung der retinalen PDE-6 nichtarteriitische anteriore ischämische Optikusneuropathie (nAION)

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Night Longer Nahrungsergänzungsmittel
Marke
Night Longer
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Night Longer, Atabey Gida Sanayi ve tic Ltd Sti. Toprak Sarnic mah. Kardelen Sok No: 142/C Meram/Konya, TR-42-K-098152 Eine verantwortliche Person in der EU ist nicht angegeben.
Charge oder Losnummer
PSN: 11152025
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.10.2028
EAN
8658257816828, 11152025
Verpackung
144 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN: 8658257816828
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Die Vertriebswege sind nicht bekannt. Es wird jedoch von einem bundesweiten Vertrieb ausgegangen. Probeentnahme bei: Amazon, Versender laut Etikett: ENS, Hanauer Landstraße 150, 60314 Frankfurt am Main. Ermittlungen der Frankfurter Behörden haben ergeben, dass der Betrieb an der genannten Adresse nicht existiert. Amazon hat die Ware im online-Shop bereits entfernt.

Händler mit eigener Übersicht: Amazon

Angaben der Behörde

Das Produkt enthält das nicht deklarierte verschreibungspflichtige Arzneimittel Sildenafil.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Vor dem Verzehr des Lebensmittels wird gewarnt. Pressemitteilung / Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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