1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Espido Food Trading Weizenbrei Halim (Persian…
RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 21. April 2026

Rückruf: Espido Food Trading Weizenbrei Halim (Persian Oatmeal) — Sonstige Gründe

Espido Food Trading Weizenbrei Halim (Persian Oatmeal) wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Minesthaltbarkeitsdatum 15.03.2028. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 21. April 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Die Behörde nennt einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
Weizenbrei Halim (Persian Oatmeal)
Marke
Espido Food Trading
Hersteller oder Inverkehrbringer
Espido Food Trading, Ardalan & Kourosh Dowlatabdian, Großer Kamp 11, 22885 Barsbüttel
Mindestens haltbar bis
Minesthaltbarkeitsdatum 15.03.2028
Verpackung
460 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass das Produkt aus dem Iran Fleisch enthält. Der Verkauf des betroffenen Produkts ist daher nicht zulässig.

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Vom Verzehr wird ausdrücklich abgeraten. Sollten Sie den oben genannten Artikel erworben haben, geben Sie diesen bitte gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Schleswig-Holstein
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen