1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Produktwarnung: Unbekannt Zaban sweets, 500 Gramm —…
ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 21. April 2026

Produktwarnung: Unbekannt Zaban sweets, 500 Gramm — Allergene

Für Unbekannt Zaban sweets, 500 Gramm zaban papion sweets, 500 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 21. April 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Zaban sweets, 500 Gramm zaban papion sweets, 500 Gramm
Marke
Unbekannt
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Unbekannt
EAN
7302852588587, 7302111588529
Weitere Kennzeichnung
Produkt: Zaban sweets Verpackungseinheit: 500 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027, Barcode: 7302852588587 Herkunft: Iran Produkt: zaban papion sweets Verpackungseinheit: 500 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027, Barcode:7302111588529 Herkunft: Iran Eine verantwortliche Person ist auf beiden Erzeugnissen nicht angegeben.
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Telesto Food & Trading, Ulzburgerstraße 676, 22844 Norderstedt Die Vertriebswege sind nicht bekannt.

Angaben der Behörde

Auf den Erzeugnissen fehlt die Deklaration der Allergene „Ei“ und „Pistazie". Aufgrund der deutschen Kennzeichnung wird davon ausgegangen, dass diese Erzeugnisse auch in Deutschland in den Verkehr gelangt sind.

Was tun? Etikett stimmt nicht mit dem Inhalt überein

  • Die Ware selbst ist in Ordnung; falsch ist die Angabe darauf. Für Allergiker macht genau das den Unterschied, weil die Kaufentscheidung auf dem Etikett beruht.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Packung aufbrauchen, sofern die Behörde nichts anderes schreibt.
  • Nach einer Reaktion mit Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen gilt der Notruf 112, nicht das Abwarten.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Vor dem Verzehr des Lebensmittels wird gewarnt. Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein (PDF, 247KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Schleswig-Holstein
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen