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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 2. April 2026

Produktwarnung: McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm — Allergene

Für McCain McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdaten: ALLE. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 2. April 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Das Produkt kann ein potenzielles Risiko für Personen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Ei darstellen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm
Marke
McCain
Hersteller oder Inverkehrbringer
McCain GmbH, Düsseldorfer Straße 13, 65760 Eschborn/Ts
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdaten: ALLE
Verpackung
230 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Auf der Verpackung ist das Vorhandensein des Allergens Ei in der Zutatenliste nicht korrekt angegeben.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma McCain GmbH: Verbraucherinnen und Verbraucher, die allergisch oder intolerant gegenüber Eiern oder eihaltigen Produkten sind, sollten das Produkt nicht verzehren. Personen ohne eine entsprechende Allergie oder Unverträglichkeit können das Produkt bedenkenlos konsumieren.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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