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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 10. April 2026 Aktualisiert: 16. April 2026

Produktwarnung: foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) und… — Fremdkörper

Für foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) und… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Charge: H49B1 und J49B0. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 10. April 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) und Kakaobutterzubereitung, 40 Gramm und 12 x 40 Gramm
Marke
foodloose
Hersteller oder Inverkehrbringer
foodloose GmbH Geibelstraße 54 22303 Hamburg
Charge oder Losnummer
Charge: H49B1 und J49B0
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.08.2026 und 04.10.2026
EAN
4260229234273, 4260229234266
Verpackung
40 Gramm (2 x 20 Gramm), 12 x 40 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN VKE (12 x 40 Gramm): 4260229234273 EAN Einzelprodukt (40 Gramm): 4260229234266
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen einen Fremdkörper enthalten der eine Verletzungsgefahr darstellt.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Konsument:innen, die das betroffene Produkt erworben haben, sollten vom Verzehr absehen und sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu diesem Produkt haben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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