Rückruf: CITROEN BERLINGO — Brandgefahr, Vorschriftenabweichung Abgas
CITROEN BERLINGO wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr, Vorschriftenabweichung Abgas. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GY9. Veröffentlicht am 21. April 2026.
Gefahr: Brandgefahr
Fehlerhaft befestigter NOx-Sensor kann zum Eindringen von Abgasen in den Motorraum, Überhitzung und einer Brandgefahr führen. Die NOx-Emissionen können nicht eingehalten werden.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr, Vorschriftenabweichung Abgas
Betroffenes Produkt
- Produkt
- BERLINGO
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: GY9
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 01.10.2025 bis 10.12.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16405R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 5793
Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt
- Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
- Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
- Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Der NOx-Sensor wird mit dem richtigen Anzugsmoment angezogen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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