Rückruf: CITROEN BERLINGO — Beeinträchtigung Rückhaltewirkung Fahrersitz
CITROEN BERLINGO wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Beeinträchtigung Rückhaltewirkung Fahrersitz. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GS3. Veröffentlicht am 8. April 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Die Fahrzeuge ohne Trennwand wurden mit einer Einzel- statt einer Doppel-Rückenlehne gebaut und ausgeliefert. Es besteht die Gefahr einer übermäßigen Bewegung der Rückenlehne bei einem Heckaufprall, was zum Herausschleudern des Fahrers führen könnte.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Beeinträchtigung Rückhaltewirkung Fahrersitz
Betroffenes Produkt
- Produkt
- BERLINGO
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: GS3
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 01.03.2024 bis 21.05.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16217R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 5119
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
N/A Austausch des Rahmens der Rückenlehne des Fahrersitzes
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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