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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 17. April 2026

Rückruf: CITROEN BERLINGO, JUMPER, JUMPY — Programmierfehler intelligenter Geschwindigkeitsassistent…

CITROEN BERLINGO, JUMPER, JUMPY wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Programmierfehler intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorschriftenabweichung Assistenzsystem. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GN6. Veröffentlicht am 17. April 2026.

Gefahr: Technischer Defekt

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw statt für Nutzfahrzeuge an.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Programmierfehler intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorschriftenabweichung Assistenzsystem

Betroffenes Produkt

Produkt
BERLINGO, JUMPER, JUMPY
Hersteller
CITROEN
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: GN6
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 06.11.2023 bis 27.03.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16418R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 42699

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A K0/K9: Die Software des Karosseriesteuergeräts (BCM) wird aktualisiert. X250: Die Software der Frontkamera (HALF) wird aktualisiert.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
0080008251001
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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