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RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 5. Mai 2026

Rückruf: CITROEN BERLINGO — Warnhinweise Spurhaltung

CITROEN BERLINGO wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Warnhinweise Spurhaltung. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GU5. Veröffentlicht am 5. Mai 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Warnhinweise über die Fehlfunktion der Spurhaltung werden nicht angezeigt.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Warnhinweise Spurhaltung

Betroffenes Produkt

Produkt
BERLINGO
Hersteller
CITROEN
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: GU5
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 24.02.2024 bis 19.03.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16473R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 20451

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Die Software des Karosseriesteuergeräts (BCM) wird aktualisiert.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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