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RückrufRückstände Veröffentlicht: 23. Oktober 2026

Rückruf: Bialetti Industrie Gemahlener Kaffee mit Karamellgeschmack, 250 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

Bialetti Industrie Gemahlener Kaffee mit Karamellgeschmack, 250 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge LC5 BD149T. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 23. Oktober 2026.

Gefahr: Rückstände

Ochratoxin A ist eine natürlich vorkommende Substanz, die von bestimmten Schimmelpilzen produziert wird und beim Verzehr schädlich sein kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Gemahlener Kaffee mit Karamellgeschmack, 250 Gramm
Marke
Bialetti Industrie
Hersteller oder Inverkehrbringer
Bialetti Industrie S.p.A, Via Fogliano, 1, 25030 Coccaglio BS, Italien.
Charge oder Losnummer
LC5 BD149T
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 29.05.2027
EAN
8006363076203
Verpackung
250 Gramm.
Weitere Kennzeichnung
EAN-CODE:8006363076203
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
TJX Deutschland Ltd. & Co. KG, Peter-Mueller-Straße 18, 40468 Düsseldorf.

Händler mit eigener Übersicht: TK Maxx

Angaben der Behörde

Dieses Produkt wird zurückgerufen, da bei den Tests festgestellt wurde, dass der Gehalt an Ochratoxin A den zulässigen Grenzwert überschreitet.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Falls du das Produkt gekauft hast, verwende es bitte ab sofort nicht mehr und bringe es zu einem TK Maxx Store zurück.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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