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RückrufRückstände Veröffentlicht: 20. Oktober 2026

Rückruf: Alfred-Walter Haag (Badiel) Sumach gemahlen, 200 Gramm der Marke Ikleel Algabal (ME TRADE INTL) — Gesundheitsschädliche…

Alfred-Walter Haag (Badiel) Sumach gemahlen, 200 Gramm der Marke Ikleel Algabal (ME TRADE INTL) wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge ME2552508. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen. Veröffentlicht am 20. Oktober 2026.

Gefahr: Rückstände

Sudan I und IV sind synthetische Azofarbstoffe, welche nach der oralen Aufnahme im Körper in krebserregende Abbauprodukte aufgespalten werden können. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Sudan I bis IV

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Sumach gemahlen, 200 Gramm der Marke Ikleel Algabal (ME TRADE INTL)
Marke
Alfred-Walter Haag (Badiel)
Hersteller oder Inverkehrbringer
Alfred-Walter Haag (Badiel) Am Schlag 30, 65549 Limburg an der Lahn
Charge oder Losnummer
ME2552508
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.09.2027
Verpackung
200 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 8 682943 441717
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen

Angaben der Behörde

In dem betroffenen Produkt wurden die nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan I und Sudan IV sowie die Farbstoffe E 122 (Azorubin) und E 124 (Cochenillerot A) nachgewiesen.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Alfred-Walter Haag (Badiel): Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, werden dringend gebeten, den Verzehr einzustellen. Das betroffene Produkt kann in der jeweiligen Einkaufsstätte/Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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