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RückrufRückstände Veröffentlicht: 16. Oktober 2026 Aktualisiert: 19. Oktober 2026

Rückruf: Ulrich Walter Gesellschaft mit beschraenkter Haftung Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 Gramm — Rückstände…

Ulrich Walter Gesellschaft mit beschraenkter Haftung Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Chargen: 103150, 104062 und 104731. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 16. Oktober 2026.

Gefahr: Rückstände

Pyrrolizidinalkaloide können bei Aufnahme gesundheitsschädlich sein, insbesondere aufgrund ihrer leberschädigenden Wirkung. Einige Pyrrolizidinalkaloide sind genotoxisch und können das Erbgut schädigen sowie das Krebsrisiko erhöhen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 Gramm
Marke
Ulrich Walter Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Ulrich Walter Gesellschaft mit beschraenkter Haftung Doktor Juergen-Ulderup-Straße 12, 49356 Diepholz
Charge oder Losnummer
Chargen: 103150, 104062 und 104731
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.08.2028, Charge:103150 Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2028, Charge:104062 Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.03.2029, Charge:104731
EAN
4012346154695
Verpackung
25 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 1546, EAN: 4012346154695
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Kontamination mit Pyrrolizidinalkaloiden und deren N-Oxiden wurde nachgewiesen.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucherinnen und Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, werden gebeten, dieses nicht zu verzehren und sich bezüglich der Rückgabe an die jeweilige Verkaufsstelle zu wenden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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