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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 16. Oktober 2026

Rückruf: Dinkelhof Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm — Krankheitserreger

Dinkelhof Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.06.2028. Verkauft wurde die Ware in Bayern. Veröffentlicht am 16. Oktober 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Angabe Dinkelhof: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben ist nicht sinnvoll. Weitere Informationen zum Krankheitserreger finden sie hier: http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/salmonellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm
Marke
Dinkelhof
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.06.2028
Verpackung
500 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Bayern
Vertrieb über
Der Artikel wurde im Landkreis Fürstenfeldbruck und Grenzgebiet Aichach-Friedberg sowie über einen Online Shop verkauft.

Angaben der Behörde

In einer Charge der im Produkt verwendeten Wildkräuter von einem externen Zulieferer wurden Salmonellen festgestellt.

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung Dinkelhof: Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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