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RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 20. Oktober 2026

Rückruf: Arla Foods Deutschland Castello Ananas & Mandel Frischkäsering — Sonstige Gründe

Arla Foods Deutschland Castello Ananas & Mandel Frischkäsering Milsani Ananas-Papaya-Ring… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Castello Ananas & Mandel…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 20. Oktober 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Die Produkte sind gesundheitlich unbedenklich, werden allerdings als Vorsichtsmaßnahme zurückgerufen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
Castello Ananas & Mandel Frischkäsering Milsani Ananas-Papaya-Ring Viking Ananas-Mandel Ring
Marke
Arla Foods Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
Arla Foods Deutschland GmbH
Mindestens haltbar bis
Castello Ananas & Mandel Frischkäsering: 16.12.2026 Milsani Ananas-Papaya-Ring: 25.11.2026, 30.11.2026 Viking Ananas-Mandel Ring: 30.11.2026
Verpackung
Castello Ananas & Mandel Frischkäsering: 1 Kilogramm Milsani Ananas-Papaya-Ring: 125 Gramm Viking Ananas-Mandel Ring: 125 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Identitätskennzeichen: DK M277 EU
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
siehe Presseinformation

Angaben der Behörde

Grund des Rückrufes ist ein möglicher Insektenbefall in der Mandelmischung, die als Dekoration auf dem Frischkäse verwendet wird.

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Die Produkte sollen entsorgt werden oder in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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