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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 19. September 2025

Rückruf: Unicorn Explosionsgeschütztes Licht — Verbrennungen

Unicorn Explosionsgeschütztes Licht wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen. Veröffentlicht am 19. September 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Die Verbindung zwischen den Gehäuseteilen (Anschlusskasten/LED-Teil) ist nicht gegen die Übertragung der Innenzündung gesichert. Der Kabeleinführungs-Einfüllstutzen ist auch nicht ausreichend gegen die Übertragung der inneren Zündung gesichert.Dadurch können die explosionsfähigen Atmosphären (Zone 1) entzündet werden. Dies kann zu Verbrennungen bei Benutzern führen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen noch der europäischen Norm EN 60079-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Explosionsgeschütztes Licht
Marke
Unicorn
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: EX200A Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

LED-Flutlicht, ca. 30 × 40 cm, zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Alibaba (Identifikationsnummer: 1000433548113).

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03309/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095945

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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