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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 5. September 2025

Produktwarnung: pro acitve-tex Ultra Protective Mask FFP2 NR Maske — Gesundheitsrisiken/Sonstige

Für pro acitve-tex Ultra Protective Mask FFP2 NR Maske liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsrisiken/Sonstige. Betroffen ist die Charge 20220115. Veröffentlicht am 5. September 2025.

Gefahr: Rückstände

Die Gesamtfiltrationskapazität der Maske ist unzureichend (Messwerte: bis zu 60%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, so dass es den Benutzer möglicherweise nicht ordnungsgemäß schützt. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 149.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsrisiken/Sonstige

Betroffenes Produkt

Produkt
Ultra Protective Mask FFP2 NR Maske
Marke
pro acitve-tex
Charge oder Losnummer
20220115
EAN
8682704641288
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: MASK-05 Barcode: 8682704641288 Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Set aus 50 weißen Partikelfiltermasken. Produkt online verkauft, insbesondere über eBay (387124323622).

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 26/08/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 26/08/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03164/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095782

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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