1. Start
  2. Bedarfsgegenstände
  3. Rückruf: STARLEAD Spiegel mit LED-Leuchten — Elektrischer…
RückrufStromschlag Veröffentlicht: 19. September 2025

Rückruf: STARLEAD Spiegel mit LED-Leuchten — Elektrischer Schlag

STARLEAD Spiegel mit LED-Leuchten wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 19. September 2025.

Gefahr: Stromschlag

Die im Spiegelschrank eingebaute Steckdose ist so ausgelegt, dass ein deutscher Sicherheitsstecker teilweise eingesetzt werden kann. Der Benutzer konnte die Live-Kontaktstifte des Steckers berühren und einen Stromschlag erhalten. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
Spiegel mit LED-Leuchten
Marke
STARLEAD
EAN
0781113483309
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: UKMC9047-5070TDXMRe Barcode: 0781113483309 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Badezimmerspiegelschrank mit LED-Beleuchtung. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Otto.de.

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03292/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095883

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen