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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 5. September 2025

Rückruf: B-Tech Sicherheitsweste — Verletzungen

B-Tech Sicherheitsweste wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 5. September 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Das retroreflektierende Material hat nicht die erforderlichen Reflexionswerte und der Benutzer ist in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar. Dies kann zu Verletzungen führen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 20471.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Sicherheitsweste
Marke
B-Tech
EAN
4250293358982
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 35898 HS-730 Barcode: 4250293358982 Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Gelbe Sicherheitsweste. Online verkauftes Produkt, insbesondere über bahama-warenvertrieb.de.

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 22/08/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03167/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095797

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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