1. Start
  2. Spielzeug
  3. Rückruf: Triton-X Baby Doll "Lovely Baby Surprise —…
RückrufRückstände Veröffentlicht: 12. Juni 2026

Rückruf: Triton-X Baby Doll "Lovely Baby Surprise — Chemikalie

Triton-X Baby Doll "Lovely Baby Surprise" wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge 2608. Veröffentlicht am 12. Juni 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Kunststoffmaterial des Produkts weist eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP) auf (gemessene Werte von bis zu 26,74 % bzw. 0,91 Gew.-%). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Baby Doll "Lovely Baby Surprise"
Marke
Triton-X
Charge oder Losnummer
2608
EAN
4260478817654
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 881765 Barcode: 4260478817654 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Weiche Spielzeugpuppe mit übergroßen Augen, weichem Plüschkörper und abnehmbarem Kaninchenkostüm mit Ohren in verschiedenen Farben (z.B. gelb, blau, pink, orange, grün und weiß) mit Kunststoffkopf und einem angebrachten Schlüsselring. Die Größe der Puppe, einschließlich des Schlüsselanhängers, beträgt ca. 20 cm.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 14/04/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 14/04/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01642/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099038

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen