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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 19. Juni 2026

Rückruf: Sika daui — Ersticken

Sika daui wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Das Spielzeug hat kleine Teile (Schlüsselring), die leicht abgenommen werden können. Ein kleines Kind könnte sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Sika daui
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug
Vertrieb über
Other(Shein) /

Angaben der Behörde

Schlüsselanhänger mit einem weichen Spielzeug. Maße ungefähre Breite 4 cm, Länge 8 cm, Dicke 5,5 cm.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01806/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099217

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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