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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 19. Juni 2026

Rückruf: Schlüsselanhänger mit weichem Spielzeug — Ersticken

Schlüsselanhänger mit weichem Spielzeug wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Betroffen ist die Charge 1 December 2024. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Das Spielzeug hat kleine Teile (Fob), die leicht abgenommen werden können. Ein kleines Kind könnte sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Schlüsselanhänger mit weichem Spielzeug
Charge oder Losnummer
1 December 2024
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug
Vertrieb über
Other(Shein) /

Angaben der Behörde

Schlüsselanhänger mit einem weichen Spielzeug. Maße ca. 9 cm breit, 17 cm lang, 6 cm dick.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 15/05/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01732/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099215

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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