Rückruf: Small Foot Aktivitätsspielzeugbrett — Ersticken
Small Foot Aktivitätsspielzeugbrett wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Betroffen ist die Charge 051040510505299. Veröffentlicht am 17. April 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Das Spielzeug hat kleine Teile (einzelne Drehknöpfe, Schloss), die sich leicht lösen lassen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Aktivitätsspielzeugbrett
- Marke
- Small Foot
- Charge oder Losnummer
- 051040510505299
- EAN
- 4020972126238
- Weitere Kennzeichnung
- Barcode: 4020972126238 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Montessori-Board mit farbigen Lichtern und Schaltern zur Förderung der Feinmotorik. Buntes ergonomisch geformtes Holzbrett mit Schlüssel, zwei Drehschaltern, einem Druckknopf, Kabel mit DC-Stecker, zwei Kippschaltern und einem Schiebeknopf. Produkte, die online verkauft werden, insbesondere über Amazon.
Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen
- Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
- Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
- Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 01/03/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 01/03/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01120/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098484
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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