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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 3. April 2026

Rückruf: Babyschaukel — Verletzungen

Babyschaukel wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 3. April 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Der Schaukel fehlen Haltevorrichtungen, um das Kind im Sitz zu halten (keine Gurt- oder T-förmige Rückhalteeinrichtung im Beinbereich). Das Kind kann daher aus der Schaukel rutschen und schwer verletzt werden. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm DIN EN 71-8

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Babyschaukel
EAN
4262390180809
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Sitzschaukel Kids Eco Barcode: 4262390180809 Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Holz-Babyschaukel Produkt online verkauft, insbesondere über www.otto.de

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00931/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098313

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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