Rückruf: THEMONSTERS Big into Energy — Chemikalie
THEMONSTERS Big into Energy wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. April 2026.
Gefahr: Rückstände
Das Spielzeug hat eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) (gemessene Werte bis zu 27,98 %, 17,08 % bzw. 0,03 Gew.-%). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Big into Energy
- Marke
- THEMONSTERS
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Unbekannt
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Weiches Spielzeug in Form eines Labubu-ähnlichen Monsters.
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht
- Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
- Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 05/03/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 05/03/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01219/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098560
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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