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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 14. August 2025

Produktwarnung: Shiva Shop Liver-Tabs - Nahrungsergänzugsmittel, Unifarma Herbals, 36 Gramm — Gesundheitsschädliche…

Für Shiva Shop Liver-Tabs - Nahrungsergänzugsmittel, Unifarma Herbals, 36 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Losnummer: L414F017. Verkauft wurde die Ware in Berlin. Veröffentlicht am 14. August 2025.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Liver-Tabs - Nahrungsergänzugsmittel, Unifarma Herbals, 36 Gramm
Marke
Shiva Shop
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Shiva Shop, Tegeler Weg 6, 10589 Berlin
Charge oder Losnummer
Losnummer: L414F017
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum:31.10.2026
Verpackung
36 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Barcode-Nr.: 4 751001 744146
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Berlin

Angaben der Behörde

Das Produkt enthält Cassia occidentalis, eine als unsicher eingestufte Lebensmittelzutat. Cassia occidentalis und insbesondere ihre Samen enthalten das Anthracenderivat Aloe-Emodin. Dieses ist beim Verzehr giftig.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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