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RisikoinformationArzneimittelrisiko Veröffentlicht: 23. September 2026

Risikoinformation Arzneimittel: Natriumoxybat: Überprüfung der Anwendung bei Alkoholabhängigkeit

Für Natriumoxybat Natriumoxybat: Überprüfung der Anwendung bei Alkoholabhängigkeit liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Risikoinformation Arzneimittel. Veröffentlicht am 23. September 2026.

Gefahr: Arzneimittelrisiko

Es geht um Wirkung, Qualität oder Anwendung eines Medikaments.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Risikoinformation Arzneimittel

Betroffenes Produkt

Produkt
Natriumoxybat: Überprüfung der Anwendung bei Alkoholabhängigkeit
Marke
Natriumoxybat
Kategorie
Arzneimittel

Angaben der Behörde

Der CHMP kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Nutzen von Natriumoxybat bei Menschen mit Alkoholabhängigkeit weiterhin die Risiken überwiegt.

Was tun? Medikament nicht eigenmächtig absetzen

  • Risikoinformationen und Rote-Hand-Briefe richten sich zuerst an Ärzte und Apotheken. Ein Dauermedikament ohne Rücksprache abzubrechen, ist oft gefährlicher als die gemeldete Nebenwirkung.
  • Die Apotheke sagt, ob die eigene Packung zur betroffenen Charge gehört, und tauscht sie bei einem Rückruf aus.
  • Bei der nächsten Sprechstunde die Meldung ansprechen. Der Originaltext unten enthält die Formulierungen, mit denen die Praxis arbeitet.

Geld zurück? Austausch läuft über die Apotheke

  • Bei einem Chargenrückruf nimmt die Apotheke das Medikament zurück und gibt Ersatz aus derselben Verordnung. Das Rezept muss dafür nicht neu ausgestellt werden.
  • Die gezahlte Zuzahlung wird in diesem Fall nicht ein zweites Mal fällig.
  • Reine Risikoinformationen ohne Rückruf sind kein Grund für eine Rückgabe. Hier geht es um die Anwendung, nicht um die Qualität der Packung.

Quelle

Veröffentlicht von
BfArM — Risikoinformationen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zuständig
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Originalmeldung
www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/m

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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